
Wenn Menschen von einem schweren Unfall, einem plötzlichen Todesfall oder einem anderen Unglück betroffen sind, reicht medizinische Hilfe allein oft nicht aus. Genau hier setzt die Psychosoziale Notfallversorgung, kurz PSNV, an. Sie begleitet Betroffene und Einsatzkräfte dabei, ein belastendes Ereignis seelisch zu verarbeiten, und ist heute fester Bestandteil des Rettungsdienstes und des Bevölkerungsschutzes in Deutschland.
Die fachlichen Grundlagen dafür wurden zwischen 2007 und 2010 in einem bundesweiten Konsensus-Prozess erarbeitet, an dem Bund, Länder, Hilfsorganisationen, Kirchen und Wissenschaft gemeinsam beteiligt waren. Das Ergebnis, das Konsensuspapier „Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK, 2012), bildet bis heute den einheitlichen fachlichen Rahmen der PSNV in Deutschland.
Das Konsensuspapier des BBK unterscheidet klar zwischen zwei Bereichen der PSNV. Beide werden getrennt organisiert und ausgebildet, arbeiten im Einsatz aber eng zusammen.
PSNV-B (Betroffene): richtet sich an Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeuginnen und Zeugen sowie Vermisste. In den ersten Stunden nach einem belastenden Ereignis leisten Kräfte der Notfallseelsorge, der Kriseninterventionsteams (KIT) oder der Notfallpsychologie psychosoziale Akuthilfe. Sie hören zu, ordnen gemeinsam mit den Betroffenen die nächsten Schritte und vermitteln bei Bedarf weiterführende Unterstützung.
PSNV-E (Einsatzkräfte): richtet sich an die Helferinnen und Helfer selbst, also an Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Technisches Hilfswerk. Nach besonders belastenden Einsätzen, etwa mit vielen Verletzten, mit Kindern oder in eigener Lebensgefahr, unterstützen speziell ausgebildete Peers und psychosoziale Fachkräfte die Einsatzkräfte dabei, das Erlebte zu verarbeiten.
Eine wichtige Vorgabe des Konsensuspapiers: Beide Bereiche bleiben strikt getrennt. Eine Person, die für PSNV-B und PSNV-E qualifiziert ist, darf in ein und demselben Einsatz nicht beide Aufgaben zugleich übernehmen. So bleibt die Versorgung für Betroffene und für Einsatzkräfte jederzeit eindeutig, professionell und auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten.
Der DRK-Ortsverein Meerbusch verfügt sowohl über PSNV-B- als auch über PSNV-E-Kräfte. Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind nach den bundeseinheitlichen Standards des BBK-Konsensuspapiers ausgebildet und stehen damit in zwei Richtungen zur Verfügung: für die Begleitung betroffener Bürgerinnen und Bürger aus Meerbusch nach einem Notfall und für die Nachsorge unserer eigenen Einsatzkräfte nach besonders belastenden Einsätzen.
Ein zentraler Baustein unserer Arbeit ist der enge, vertrauensvolle Austausch mit der Notfallseelsorge im Rhein-Kreis Neuss. Diese verlässliche Zusammenarbeit über Organisationsgrenzen hinweg stellt sicher, dass Betroffene in Meerbusch im Ernstfall schnell, kompetent und einfühlsam begleitet werden und dass unsere Einsatzkräfte nach schwierigen Einsätzen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.
So sorgt der DRK-Ortsverein Meerbusch gemeinsam mit seinen Partnern dafür, dass niemand in Meerbusch mit einem belastenden Ereignis allein bleibt, weder als Betroffener noch als Einsatzkraft.

Für die psychosoziale Unterstützung unserer Einsatzkräfte sind kollegiale und psychosoziale Ansprechpartner zuständig: selbst Einsatzkräfte aus Rettungsdienst und Bereitschaften, die sich für die kollegiale Begleitung ihrer Kolleginnen und Kollegen im Umgang mit Stress und Belastungen qualifiziert haben. Fachlich begleitet werden sie von psychosozialen Fachkräften.
Ansprechpartner vor Ort: Bei Rückfragen zu unserem PSNV-Konzept stehen Ihnen unsere Meerbuscher Fachkräfte gerne zur Verfügung, per E-Mail unter bereitschaft(at)drk-meerbusch(dot)de.